Was Sie über die Vermietung von Geschäftsräumen wissen müssen
Der Kauf einer Gewerbeimmobilie zur Vermietung kann lukrativ sein, aber Sie wollen natürlich vorher wissen, welche Möglichkeiten und Problembereiche es gibt. Es gibt eine Reihe von Fragen, über die Sie sich vor dem Kauf Klarheit verschaffen sollten. In diesem Blog beantworten wir einige wichtige Fragen.
Die Investition in Immobilien hat sich in den letzten Jahren als eine gute Anlage erwiesen. Der Kauf einer Gewerbeimmobilie will jedoch gut überlegt sein. Nicht alle Unternehmen florieren, und es bleibt auch abzuwarten, wie sich die Corona-Krise auswirken wird. Vor allem Unternehmen in bestimmten Branchen spüren bereits die Auswirkungen der Krise. Andere Unternehmen sind nicht betroffen oder machen im Gegenteil höhere Umsätze, weil sie einen bestimmten Bedarf decken. Was sind weitere Bereiche, die Anlass zur Sorge geben?
Kann der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Es wird ein Vertrag aufgesetzt, in dem festgelegt wird, bis wann der Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet ist und bis wann der Mieter die Räumlichkeiten nutzen darf. Weder der Mieter noch der Vermieter können den Vertrag in der Zwischenzeit einseitig kündigen. Wenn Sie den Mietvertrag mit dem Mieter brechen, hat der Mieter Anspruch auf eine Entschädigung wegen Vertragsverletzung. Die Höhe der Entschädigung kann im Vertrag festgelegt worden sein, andernfalls müssen Sie sich mit dem Mieter einigen. In extremen Fällen wird das Gericht darüber entscheiden.
Ist der Vermieter verpflichtet, einer "Stellvertretung" zuzustimmen?
Eine "Stellvertretung" bedeutet, dass der Mieter einen Ersatzmieter stellt. Ein anderer Unternehmer wird also den Mietvertrag erfüllen. Der Vermieter muss dem zustimmen (mit Ausnahmen), aber es ist etwas anderes, wenn es begründete Gründe gibt, nicht zuzustimmen. Zum Beispiel ist der neue Mieter nicht kreditwürdig.
Haften Sie als Vermieter für die vorübergehende Unmöglichkeit der Nutzung der Geschäftsräume aufgrund von Katastrophen?
Zum Beispiel kann der Mieter aufgrund eines Brandes in den Räumlichkeiten die Geschäftsräume vorübergehend nicht oder nur teilweise nutzen. Der Vermieter kümmert sich um die Versicherung der Räumlichkeiten gegen Feuer und bestimmte andere Risiken, aber der Mieter kann die Folgeschäden nicht vom Vermieter zurückfordern. Umsatzeinbußen aufgrund der vorübergehenden Unmöglichkeit, die Räumlichkeiten in vollem Umfang zu nutzen, können nicht vom Vermieter der Räumlichkeiten ersetzt werden.
Was geschieht, wenn der Mieter in Konkurs geht?
In diesem Fall läuft das Mietverhältnis wie gewohnt weiter. Nach dem Konkursgesetz können sowohl der Vermieter als auch der Konkursverwalter das Mietverhältnis kündigen. Es gilt jedoch eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten. In Absprache ist auch eine kürzere Kündigungsfrist möglich. Die rückständige Miete gilt als Forderung gegen das insolvente Unternehmen. Es ist daher fraglich, ob Sie als Vermieter den überfälligen Betrag noch erhalten.
Haben Sie Fragen zur Finanzierung des Kaufs von Geschäftsräumen zur Miete? Wir können Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben.